Die Säule 3a erlaubt jährlich einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag, der vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Für Angestellte mit Pensionskassenanschluss gilt ein tieferer Höchstbetrag als für Personen ohne zweite Säule.

Steuervorteil gegen Liquidität abwägen

Der Steuervorteil ist unmittelbar spürbar: Jeder eingezahlte Franken reduziert das steuerbare Einkommen. Gleichzeitig ist das Kapital bis zur Pensionierung, zum Erwerb von Wohneigentum oder zur Selbstständigkeit gebunden. Wer kurzfristig auf Liquidität angewiesen sein könnte, sollte nicht den vollen Maximalbetrag ausschöpfen.

Mehrere 3a-Konten für die Pensionierung

Wer mehrere 3a-Lösungen parallel führt, kann bei der Pensionierung die Bezüge auf verschiedene Steuerjahre verteilen und so die Steuerprogression brechen. Diese Staffelung lohnt sich besonders bei grösseren angesparten Beträgen.